Warum eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause 26.340 € pro Jahr günstiger sein kann als ein Aufenthalt im Seniorenheim

Warum eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause 26.340 € pro Jahr günstiger sein kann als ein Aufenthalt im Seniorenheim
May
29

Auf den ersten Blick scheinen sich die Kosten für eine häusliche 24-Stunden-Betreuung und die Kosten für einen Aufenthalt im Seniorenheim häufig sehr ähnlich zu sein.

In beiden Fällen entstehen für die pflegebedürftige Person beziehungsweise für die Angehörigen oft monatliche Eigenanteile in einer Größenordnung von etwa 3.000 € bis 4.000 €. Entweder handelt es sich dabei um die private Zuzahlung für Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und Eigenanteile im Seniorenheim – oder um die Kosten für eine privat organisierte 24-Stunden-Betreuung im eigenen Haushalt.

Betrachtet man nur die monatliche Rechnung, wirken beide Versorgungsformen daher zunächst vergleichbar.

Bei genauerem Hinsehen zeigt sich jedoch ein wesentlicher Unterschied:
Bei der häuslichen Betreuung im eigenen Haushalt können zahlreiche finanzielle Leistungen, steuerliche Vorteile und Entlastungsbeträge weiterhin genutzt werden. Diese reduzieren die tatsächliche wirtschaftliche Belastung erheblich.

Bei einer Unterbringung im Pflegeheim sind viele dieser Beträge dagegen entweder nicht mehr frei verfügbar oder werden direkt mit der stationären Versorgung verrechnet. Das Geld, das monatlich für das Pflegeheim aufgewendet wird, ist in der Regel endgültig ausgegeben.

Der wichtigste Unterschied: Das Pflegegeld bleibt bei der Betreuung zu Hause erhalten

Bei einer 24-Stunden-Betreuung im eigenen Haushalt bleibt das Pflegegeld erhalten.

Bei Pflegegrad 4 beträgt das Pflegegeld:

800 € pro Monat

Das entspricht:

9.600 € pro Jahr

Dieses Pflegegeld kann unmittelbar zur Finanzierung der häuslichen Betreuung eingesetzt werden. Es reduziert also die tatsächliche monatliche Belastung der Familie.

Bei einer vollstationären Unterbringung im Pflegeheim wird dagegen kein zusätzliches Pflegegeld an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Die Pflegekasse leistet zwar einen Betrag für die stationäre Pflege, dieser fließt jedoch direkt in die Finanzierung des Heimplatzes. Für die Familie entsteht daraus kein frei verfügbares Geld, mit dem die monatliche Eigenbelastung zusätzlich reduziert werden könnte.

Allein dieser Punkt macht bei Pflegegrad 4 bereits einen Unterschied von:

9.600 € pro Jahr

Gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Ein weiterer wichtiger Vorteil der häuslichen Versorgung ist das gemeinsame Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

Dieses Budget beträgt ab 01.07.2025 insgesamt:

3.539 € pro Jahr

Umgerechnet entspricht dies rund:

295 € pro Monat

Dieses Budget kann unter den jeweiligen Voraussetzungen zur Entlastung der häuslichen Pflegesituation eingesetzt werden. Es kann dazu beitragen, Vertretungssituationen, Ausfälle oder zusätzliche Belastungen finanziell abzufedern.

Auch dieser Betrag steht im Rahmen einer häuslichen Versorgung als zusätzliche Entlastungsmöglichkeit zur Verfügung.

Steuerliche Entlastung für haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG

Ein besonders wichtiger Punkt ist die steuerliche Berücksichtigung der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen.

Bei einer 24-Stunden-Betreuung im eigenen Haushalt werden typischerweise nicht nur Betreuungsleistungen erbracht, sondern auch haushaltsnahe Tätigkeiten, zum Beispiel Unterstützung im Alltag, Einkaufen, Kochen, Wäsche, Reinigung und Begleitung.

Diese Kosten können nach § 35a EStG steuerlich geltend gemacht werden. Die mögliche Steuerermäßigung beträgt bis zu:

4.000 € pro Jahr

Umgerechnet entspricht dies rund:

333 € pro Monat

Wichtig ist: Es handelt sich hierbei nicht nur um einen theoretischen Abzug irgendwo in der Steuererklärung, sondern um eine direkte steuerliche Entlastung, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere Rechnung und unbare Zahlung.

Bei einer Betreuung im eigenen Haushalt kann diese Steuerermäßigung daher einen erheblichen Teil der jährlichen Kosten wieder ausgleichen.

Pflege-Pauschbetrag für pflegende Angehörige nach § 33b Abs. 6 EStG

Zusätzlich kann bei Pflegegrad 4 unter bestimmten Voraussetzungen der Pflege-Pauschbetrag für pflegende Angehörige geltend gemacht werden.

Dieser beträgt:

1.800 € pro Jahr

Umgerechnet entspricht dies:

150 € pro Monat

Der Pflege-Pauschbetrag kommt insbesondere dann in Betracht, wenn Angehörige in die Pflege eingebunden sind und die Voraussetzungen des § 33b Abs. 6 EStG erfüllt werden.

Auch dieser Betrag verbessert die wirtschaftliche Gesamtbetrachtung der häuslichen Pflege.

Behinderten-Pauschbetrag bei Pflegegrad 4 oder 5

Ein weiterer steuerlicher Vorteil betrifft pflegebedürftige Personen, die selbst Inhaber von Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 sind.

In diesem Fall kann der Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b Abs. 3 EStG geltend gemacht werden.

Bei Pflegegrad 4 oder 5 beträgt dieser:

7.400 € pro Jahr

Das entspricht rechnerisch rund:

617 € pro Monat

Auch dieser Betrag kann die steuerliche Gesamtbelastung deutlich reduzieren. Er ist daher ein weiterer wesentlicher Faktor, der bei einem reinen Vergleich zwischen Heimkosten und häuslicher Betreuung häufig übersehen wird.

Monatliche Entlastung bei Pflegegrad 4

Auf Grundlage von Pflegegrad 4 ergibt sich folgende rechnerische monatliche Entlastung:

Damit ergibt sich ein rechnerisches monatliches Entlastungspotenzial von:

800 € + 295 € + 333 € + 150 € + 617 € = 2.195 € pro Monat

Auf das Jahr gerechnet entspricht dies:

2.195 € x 12 Monate = 26.340 € pro Jahr

Der entscheidende Unterschied zum Seniorenheim

Im Seniorenheim zahlt die pflegebedürftige Person monatlich ihren Eigenanteil. Dieser umfasst in der Regel Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und pflegebedingte Eigenanteile.

Diese Kosten sind bezahlt – und damit wirtschaftlich verbraucht.

Bei der häuslichen 24-Stunden-Betreuung ist die Situation anders. Zwar entstehen auch hier monatliche Kosten. Gleichzeitig bleiben aber wichtige Fördermöglichkeiten erhalten:

  • Das Pflegegeld wird weiter ausgezahlt.
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege können zusätzlich entlasten.
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen können steuerlich geltend gemacht werden.
  • Pflegende Angehörige können unter bestimmten Voraussetzungen den Pflege-Pauschbetrag nutzen.
  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5 können den Behinderten-Pauschbetrag geltend machen.

Dadurch reduziert sich die tatsächliche finanzielle Belastung erheblich.

Fazit

Eine 24-Stunden-Betreuung im eigenen Zuhause ist nicht nur eine persönliche und menschliche Alternative zum Pflegeheim. Sie ist häufig auch wirtschaftlich deutlich attraktiver.

Während beim Seniorenheim der monatliche Eigenanteil in vielen Fällen endgültig ausgegeben ist, können bei der häuslichen Betreuung erhebliche Leistungen der Pflegekasse und steuerliche Vorteile genutzt werden.

Bei Pflegegrad 4 ergibt sich aus den dargestellten Fördermöglichkeiten ein rechnerisches Entlastungspotenzial von:

26.340 € pro Jahr

Die häusliche 24-Stunden-Betreuung ermöglicht damit nicht nur ein Leben in der vertrauten Umgebung, sondern kann auch finanziell die deutlich sinnvollere Lösung sein.

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